Erlassänderung
Paderborn, 24.8.2017 Mit Schreiben vom 15.8.2017 hat das Ministerium für Schule und Bildung NRW die Bezirksregierungen über eine Änderung des Runderlasses "Religionsunterricht an Schulen" vom 20.06.2003 (BASS 12-05 Nr. 1) informiert, mit der Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht in NRW geregelt wird.
Konfessionelle Kooperation - Erlassänderung.pdf